24.09.2026

Transparenzgesetz tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft

Die Fristen für das neue Transparenzgesetz sind publiziert worden:

Maximale Frist ab 1.10.2026

  • AG mit ordentlicher Revision: 3 Monate
  • Andere Gesellschaft mit ordentlicher Revision: 4 Monate
  • AG ohne ordentliche Revisionspflicht: 5 Monate
  • Andere Gesellschaften ohne eingeschränkte Revisionspflicht / übrige juristische Personen: 6 Monate
  • Alle wirtschaftlich Berechtigten bereits als Gesellschafter oder Organ im Handelsregister eingetragen: Zwei Jahre

Wichtig: Wird nach dem Inkrafttreten des Transparenzgesetzes eine Änderung im Handelsregister vorgenommen, kann die Meldepflicht bereits innerhalb eines Monats ausgelöst werden. Die Übergangsfrist sollte deshalb nicht als Grund verstanden werden, mit der Vorbereitung zuzuwarten.

Die erstmalige Meldung soll über EasyGov erfolgen.

Laufende Meldepflicht: Die Verpflichtung endet nicht mit der erstmaligen Registrierung. Ändert sich beispielsweise

  • der wirtschaftlich Berechtigte;
  • die Beteiligungsstruktur;
  • die Kontrollstruktur;
  • die Adresse;
  • der Name;
  • die Staatsangehörigkeit oder
  • eine andere meldepflichtige Information,

muss die Änderung fristgerecht nachgeführt werden.