Ab dem 27. September 2026 müssen Onlinehändler, die Waren an private Verbraucher in der EU verkaufen, zwei neue EU-weit einheitliche Kennzeichnungen beachten:
- einen allgemeinen Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung sowie
- das produktbezogene Garantielabel „GARAN“ für bestimmte freiwillige Haltbarkeitsgarantien.
Die neuen Vorgaben gelten auch für Schweizer Unternehmen, sofern sie B2C-Geschäfte mit Kunden in der EU tätigen. Reine Verkäufe innerhalb der Schweiz sind dagegen nicht betroffen. Die neuen Labels ersetzen keine bestehenden Informationspflichten, sondern kommen zusätzlich hinzu. Schweizer Händler mit EU-Kundschaft, breiten Sortimenten oder einer Präsenz auf Online-Marktplätzen wie Amazon, Zalando usw. sollten die Umsetzung frühzeitig planen, da fehlerhafte oder fehlende Kennzeichnungen rechtliche Risiken im EU-Markt bergen.
