24.04.2025

Berechtigen Ausgaben vor der Gründung eines Unternehmens zum Vorsteuerabzug?

Ausgaben vor der Gründung können unter bestimmten Bedingungen zum Vorsteuerabzug berechtigen. Voraussetzung ist, dass die Gesellschaft nach der Gründung mehrwertsteuerpflichtig wird und die Ausgaben im direkten Zusammenhang mit ihrer künftigen unternehmerischen Tätigkeit stehen.

Die Vorsteuer kann über eine nachträgliche Anmeldung zur Mehrwertsteuer geltend gemacht werden. Es ist wichtig, die Belege korrekt aufzubewahren und die Vorsteuer in der ersten Steuerabrechnung nach der Gründung zu deklarieren. Eine steuerliche Beratung kann sinnvoll sein, um Fehler zu vermeiden.